Die größte Bilanzrechtsreform der vergangenen 20 Jahr wurde unter dem Namen Bilanzrechts-Modernisierungsgesetz (BilMoG), welches zum 01.01.2010 in Kraft tritt, vom Bundesrat verabschiedet. Das BilMoG bringt vielfältige Änderungen für die Bilanzierungspraxis mit und greift in zahlreiche handelsrechtliche Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte ein.
Das BilMoG verlangt unter anderem, dass Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz künftig mit realistischeren Werten angesetzt werden müssen als bisher. Insbesondere der für die Ermittlung der notwendigen Rückstellungen zugrunde liegende Zins muss deutlich niedriger angesetzt werden als der für die Steuerbilanz geltende Zins von 6 Prozent. Künftige Entwicklungen, wie beispielsweise Gehaltstrends, müssen in die Rückstellungsbildung einfließen. Die Konsequenzen sind absehbar – und erheblich: Die in der Handelsbilanz auszuweisenden Pensionsverpflichtungen steigen. Diese Erhöhungen wirken sich jedoch nicht steuerlich entlastend aus, da sich an der steuerlichen Bewertung der Pensionsverpflichtungen nichts ändert.
Durch eine Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf den Pensionsfonds wierden sowohl die Handels- als auch Steuerbilanz von Unternehmen vollständig von den Versorgungsverpflichtungen befreit.