Schutz unter den Flügeln des Löwen.
 
Generali bAV
bav8-produkt

Der Klassiker!

Steuern und Sozialabgaben sparen - direkt und einfach

Der klassische Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die Direktversicherung, ermöglicht dem Arbeitgeber die komplette Auslagerung der Altersversorgung auf die Generali Lebensversicherung AG.

Der Arbeitgeber schließt dafür eine Alters-, Invaliditäts- und / oder Hinterbliebenenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Hierbei ist der Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene ganz oder teilweise bezugsberechtigt.

Vertragspartner und Beitragszahler ist der Arbeitgeber, wobei eine (Mit-)finanzierung durch die Arbeitnehmer natürlich möglich ist (vgl. Arbeitnehmerfinanzierte bAV).

Über die Finanzierungsform entscheidet der Arbeitgeber. Neben der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung können sie auch eine voll oder anteilig arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung einrichten.

Steuerfreie Beiträge machen die Direktversicherung interessant.

Die Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) steuerfrei. Im Jahr 2010 sind dies 2.640,00 EUR p. a.. Es können weitere 1.800,00 EUR jährlich steuerfrei in Anspruch genommen werden, wenn noch keine Förderung nach § 40 b EStG (Pauschalbesteuerung) a. F. besteht und es sich um eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung handelt, die nach dem 31.12.2004 erteilt wurde.

Minderung der Ertragssteuern beim Unternehmen.

Die gezahlten Versicherungsbeiträge sind voll abzugsfähige Betriebsausgaben und mindern im Jahr der Zahlung die betrieblichen Ertragssteuern.

Das Berechnungsbeispiel zeigt, wie hoch Ihr eigentlicher Nettoaufwand für eine betriebliche Altersversorgung ist (Stand 2009).

Maximaler jährlicher Beitrag pro Mitarbeiter2.640,00 EUR
= Betriebsausgaben2.640,00 EUR
- 40 Prozent (angen. Steuersatz) Steuerersparnis1.056,00 EUR
Jährlicher Aufwand1.584,00 EUR

(Der Solidaritätszuschlag wurde nicht berücksichtigt.)

Geringer Verwaltungsaufwand.

Der geringe Verwaltungsaufwand ist charakteristisch für die Direktversicherung. Die späteren Leistungen werden von der Generali Lebensversicherung direkt an die Bezugsberechtigten ausgezahlt, so dass keine Rentnerverwaltung erforderlich ist.

Sollte ein Mitarbeiter kündigen, können Sie die unverfallbaren Anwartschaften, d. h. die Versicherung inklusive angesammelter Überschüsse einfach der ausscheidenden Person mitgeben, während Sie gleichzeitig von allen weiteren Verpflichtungen aus der Versorgung befreit werden.

Arbeitnehmern, die noch keine gesetzliche Unverfallbarkeit erreicht haben, also nur kurz in Ihrem Unternehmen beschäftigt waren, stehen keine Leistungen zu.

Bilanzneutralität.

Für viele Unternehmen ist es wichtig, dass keine Rückstellungen für eine betriebliche Altersversorgung gebildet werden müssen, da diese Rückstellungen Auswirkungen auf die Bilanzen haben. Die Direktversicherung ist in dieser Hinsicht völlig bilanzneutral!

Keine Zusatzkosten.

Im Vergleich zu anderen Durchführungswegen fallen in der Regel keinerlei Zusatzkosten für Ihr Unternehmen an. Für viele Arbeitgeber ein Argument, sich für diesen Durchführungsweg zu entscheiden.

Günstiger im Kollektiv.

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Ab 10 Personen auch im Kollektiv:

Tel.: (069) 1502-2119

oder per E-Mail

bav-angebote@generali.de