Schutz unter den Flügeln des Löwen.
 
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Deferred Compensation

... denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

"Deferred Compensation" bedeutet nichts Anderes als "Aufgeschobene Vergütung".

Der Arbeitnehmer verzichtet dabei auf Teile seines Entgelts (vor Steuern, d. h. brutto) zu Gunsten einer Versorgungszusage, die ihm der Arbeitgeber in Form einer betrieblichen Altersversorgung erteilt.

Für diese Zusagen sind Rückstellungen in der Bilanz zu bilden.

Um Unternehmen von dem finanziellen Risiko des Versorgungsfalls zu entlasten, stehen so genannte Rückdeckungsversicherungen bei der Generali Lebensversicherung AG zur Verfügung.

Hierbei kann die jeweilige Pensionszusage voll oder teilweise, wie z. B. für vorzeitige, nur schwer kalkulierbare Leistungsfälle, rückgedeckt werden.

Die Versorgungsberechtigten erhalten dann die erworbenen Anwartschaften als "aufgeschobene Vergütung" in Form von Renten- oder Kapitalzahlungen, wobei es möglich ist, die Versorgungszusagen auf Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenleistungen auszuweiten.

Ein Durchführungsweg mit beträchtlichen sozialen Aspekten

Wie bei einer Versorgung über die Unterstützungskasse ist der Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) ("BBG"; im Jahr 2010: 2.640,00 EUR jährlich) auch sozialversicherungsfrei. Beiträge sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei!

Erst die späteren Leistungen unterliegen als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit der nachgelagerten Besteuerung. Ein großer Vorteil hierbei ist, dass die versorgungsberechtigte Person in der Rentenbezugszeit in der Regel mit einem wesentlich niedrigeren Grenzsteuersatz als in ihrem aktiven Erwerbsleben belegt sein wird. Zudem stehen dann bis zum Jahr 2040 attraktive Steuerfreibeträge zur Verfügung.

Beispiel für die steuer- und sozialabgabenfreie Anwartschaftsphase

MonatsentgeltVor EntgeltumwandlungNach EntgeltumwandlungDifferenz
Arbeitnehmer-Brutto2.000,00 EUR1.900,00 EUR100,00 EUR
Netto (Stkl. I)1.333,66 EUR1.280,75 EUR52,91 EUR
Netto (Stkl. III)1.545,64 EUR1.481,19 EUR64,45 EUR

(Stand: 2010)

Insolvenzschutz für unverfallbare Anwartschaften

Die sofort unverfallbaren Anwartschaften innerhalb einer Versorgung über Deferred Compensation müssen für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens abgesichert werden. Hierfür entrichtet der Arbeitgeber einen jährlichen Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).

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