Schutz unter den Flügeln des Löwen.
 
Generali bAV
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Unterstützungskasse arbeitnehmerfinanziert

Beiträge ohne Grenzen

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen. Sie übernimmt die Abwicklungsprozesse des Arbeitgebers bei der Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung. Hierzu gehören u. a. die Erstellung der Leistungsausweise, die spätere Rentnerverwaltung, Erstellung von Unverfallbarkeitsbescheiden, Überwachung der steuerlichen Grenzen, etc.

Bei der arbeitnehmerfinanzierten Versorgung über die Unterstützungskasse verzichtet der Arbeitnehmer auf Gehaltsteile zu Gunsten einer Altersrenten-, Invaliditätsrenten- und/oder Hinterbliebenenrentenversorgung.

Der Arbeitgeber wird Trägerunternehmen in der kongruent (deckungsgleich) rückgedeckten Unterstützungskasse. Die vom Arbeitnehmer umgewandelten Gehaltsteile werden von ihm als Zuwendungen gezahlt und deckungsgleich in eine Rückdeckungsversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG investiert. Somit ist eine periodengerechte Ausfinanzierung gewährleistet.

Ein Durchführungsweg mit beträchtlichen sozialen Aspekten

In der Finanzierungsphase sind die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge steuer- und bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West; in 2010: 2.640,00 EUR jährlich) auch sozialversicherungsfrei!

Erst die späteren Leistungen unterliegen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einer nachgelagerten Besteuerung. Ein großer Vorteil hierbei ist, dass die versorgungsberechtigte Person in der Rentenbezugszeit in der Regel mit einem wesentlich niedrigeren Grenzsteuersatz als in ihrem aktiven Erwerbsleben belegt sein wird. Zudem stehen dann bis zum Jahr 2040 attraktive Steuerfreibeträge zur Verfügung.

Beispiel für die steuer- und sozialabgabenfreie Anwartschaftsphase des Arbeitnehmers:

MonatsentgeltVor EntgeltumwandlungNach EntgeltumwandlungDifferenz
Arbeitnehmer-Brutto2.000,00 EUR1.900,00 EUR100,00 EUR
Netto (Stkl. I)1.333,66 EUR1.280,75 EUR52,91 EUR
Netto (Stkl. III)1.545,64 EUR1.481,19 EUR64,45 EUR

(Stand: 2010)

Der Nettoaufwand beträgt in diesem Beispiel (Steuerklasse I) 52,91 EUR - der Arbeitnehmer erhält jedoch Versorgungsansprüche für 100,00 EUR Monatsbeitrag!

Keine Beitragslimitierung

Der Arbeitnehmer kann in Form von laufenden, gleich bleibenden oder steigenden Zuwendungen grundsätzlich soviel in eine Anwartschaft bei der Unterstützungskasse umwandeln, wie er möchte. Beitragshöchstgrenzen im Hinblick auf die Steuerfreiheit wie z. B. bei der Direktversicherung, der Pensionskasse oder beim Pensionsfonds sind nicht gegeben. Die Unterstützungskasse bietet somit eine gute Ergänzung für bereits bestehende betriebliche Altersversorgungsverträge, um gerade bei Besserverdienern der entstehenden Versorgungslücke gerecht zu werden.

Ein Eigentümer einer Personengesellschaft oder Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kann selbstverständlich neben der Belegschaft auch in den Kreis der Leistungsempfänger aufgenommen werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Zuwendungen für Eigentümer von Personengesellschaften und Einzelunternehmen nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden. Dennoch kann er von den attraktiven Vorsorgemöglichkeiten und Konditionen unserer Unterstützungskassen profitieren.

Insolvenzschutz für unverfallbare Anwartschaften

Selbstverständlich müssen auch die unverfallbaren Anwartschaften von Versorgungsberechtigten einer Unterstützungskasse für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens abgesichert werden. Hierfür sind grundsätzlich Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zu entrichten.

Natürlich ist es auch möglich, eine arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse zu installieren. Oder der Arbeitgeber entscheidet sich für eine anteilig vom Arbeitgeber finanzierte (= mischfinanzierte) Variante. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter der
arbeitgeberfinanzierten Unterstützungskasse.

Durchführung einer Unterstützungskassen-Versorgung über die Generali

Unserer Unternehmensgruppe gehören zum Einen die Generali Unterstützungskasse e. V., zum Anderen aber auch die ufba Unterstützungskasse e. V. an. Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gern!

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