Schutz unter den Flügeln des Löwen.
 
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... zur Auslagerung von Pensionszusagen

- über die Leistungszusage

Die Pensionszusage zählt zu den verbreitetsten Formen der betrieblichen Altersversorgung. Mit Eintritt des Mitarbeiters in den Ruhestand zahlt der ehemalige Arbeitgeber seinem Mitarbeiter jeden Monat eine vereinbarte Rente. Neben den positiven personalwirtschaftlichen Aspekten, die mit der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung verbunden sind, zeichnen sich unmittelbare Pensionszusagen dadurch aus, dass für sie Pensionsrückstellungen in der Handels- und in der Steuerbilanz zu bilden sind. Pensionsrückstellungen haben für Unternehmen zunehmend Nachteile:

  • Die aufgrund von steuerlichen Vorschriften gebildeten Pensionsrückstellungen entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Pensionsverpflichtungen
  • Somit verbergen sich in der Rückstellung wirtschaftliche Risiken: Die höhere Lebenserwartung der Pensionäre und der hohe steuerlich festgelegte Zins von 6% können die Pensionszusage zu einer finanziellen Zeitbombe für den Arbeitgeber machen
  • Pensionsrückstellungen haben negative Auswirkungen auf externe Ratings, wodurch sich wiederum die Konditionen für Kredite verschlechtern können (Basel II)

Durch eine Übertragung bereinigt das Unternehmen seine Bilanz und

  • verändert seine Bilanzkennzahlen (Rating, Basel II) und erhöht somit die Kreditwürdigkeit
  • beherrscht seine künftigen Liquiditätsabflüsse besser
  • vermeidet Kosten für die Rentenverwaltung
  • bereitet sich auf die internationale Bilanzierung vor
  • erleichtert den Unternehmensverkauf
  • reduziert Kosten die Kosten für die  Insolvenzsicherung und Rentnerverwaltung

Besonderheiten

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