Schutz unter den Flügeln des Löwen.
 
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Pensionskasse

Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter eine Rentenversicherung bei der Pensionskasse ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der Mitarbeiter ist versicherte Person. Er bzw. seine Angehörigen haben das unwiderrufliche Recht, ab dem 60. Lebensjahr eine Rentenleistung aus dem Vertrag zu erhalten. Alternativ kann die Leistung auch als Kapitalabfindung erfolgen.

Finanzierung.

Über die Finanzierungsform entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. Neben der arbeitgeberfinanzierten Pensionskasse können sie auch eine voll oder anteilig arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung einrichten. Teilweise sind Arbeitgeberbeiträge aber auch im Tarifvertrag geregelt. Grundsätzlich gilt bei einer Versorgung über die Pensionskasse:

Steuerfreie Beiträge.

Die Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) steuerfrei - egal, ob arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert (oder mischfinanziert). Im Jahr 2010 beläuft sich der genannte Betrag auf 2.640,00 EUR jährlich. Es können außerdem 1.800,00 EUR p. a. steuerfrei eingezahlt werden, wenn noch keine Förderung nach § 40 b EStG (Pauschalbesteuerung) a. F. besteht und es sich um eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung handelt, die nach dem 31.12.2004 erteilt wurde.

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